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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13   

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https://dejure.org/2014,30596
LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13 (https://dejure.org/2014,30596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2014 - L 21 R 12/13 (https://dejure.org/2014,30596)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2014 - L 21 R 12/13 (https://dejure.org/2014,30596)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 16 R 123/13

    Ausschluss nach § 106 Abs. 1 S. 2 SGB VI bei schweizerischer gesetzl.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Zudem hat die Klägerin Bezug genommen auf einen Beschluss des Vorsitzenden des 16. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (L 16 R 123/13), in dem der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung mit der Begründung abgelehnt worden ist, bei der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren seien die vollstreckungsrechtlichen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) und damit auch die Vorschrift des § 719 Abs. 1 i.V.m. § 707 Abs. 1 ZPO zwingend zu beachten, wonach die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung nur zulässig sei, wenn glaubhaft gemacht werde, dass die Vollstreckung dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.

    Eine Änderung des Beschlusses wäre auch in Bezug auf die von der Klägern zu den Akten gereichte Entscheidung des Vorsitzenden des 16. Senats (L 16 R 123/13) vom 4. August 2014 nicht geboten.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1999 - 7 S 2505/99

    Devolutiveffekt des Zulassungsantrags - Zuständigkeit des Beschwerdegerichts -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Rspr. der Verwaltungsgerichte kann das Beschwerdegericht auf Antrag oder von Amts wegen gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 570 Abs. 3 ZPO die Vollstreckung der angefochtenen Entscheidung aussetzen (OVG Berlin, NVwZ 2001, 1424, 1425; VGH Mannheim, NVwZ 2000, 691, 692).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Dieser Beschluss beruht auf der Rechtsauffassung des 4. Senats des Bundessozialgerichts in seinem Beschluss vom 6. August 1999 (B 4 RA 25/98 B, SozR 3-1500 § 199 Nr. 1), nach der es sich bei der Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG um eine Entscheidung handelt, die nicht im Ermessen des Vorsitzenden steht.
  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Bei der Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BSG, Beschluss vom 5.9.2001 - B 3 KR 47/01 R, BeckRS 2001, 30421396; Ruppelt in Hennig, SGG, § 199 Rn. 20; Leitherer a.a.O. § 199 Rn. 8; Erkelenz in Jansen, SGG, 4. Aufl., Rn. 20).
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.01.2014 - L 5 AR 53/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahren auf Aussetzung der Vollstreckung nach §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Die gegenteilige Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht (Beschluss vom 6. Januar 2014 - L 5 AR 53/13 R ER), dass das Verfahren auf Aussetzung der Vollstreckung eine selbständige Streitsache mit der Folge sei, dass eine gesonderte Kostenentscheidung notwendig ist, überzeugt nicht, da diese sich auf eine Ähnlichkeit des § 199 Satz 2 SGG mit § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG stützt, hinsichtlich dessen in der Sozialgerichtsbarkeit und der Literatur uneingeschränkt von einem selbstständigen Verfahren mit der Notwendigkeit einer Kostenentscheidung ausgegangen werde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2009 - L 20 AS 1664/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine isolierte Kostenentscheidung - vorläufige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 - L 21 R 12/13
    Eine Kostenentscheidung hatte nicht zu ergehen, da das Verfahren nach § 199 Abs. 2 SGG ein unselbständiges Zwischen- oder Nebenverfahren im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens darstellt und einer gesonderten Kostenentscheidung nicht zugänglich ist (vgl.: LSG Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2005, L 20 AS 1664/08 ER; Rohwer-Kahlmann, SGG, § 199 Rn. 19; Zeihe, SGG, § 199 Rn. 11 c).
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